Waffenrecht und Jagdrecht
Als Schwerpunkt ist außerdem noch das Waffenrecht und Jagdrecht zu nennen. Rechtsanwalt Häusler vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Dabei geht es meistens um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen. Der Bereich Jagdrecht und Waffenrecht deckt alle Rechtsfragen und Probleme ab, die mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz auftreten - gleich, ob als Sie als Jäger, Sportler oder anderweitig davon betroffen sind. Im Einzelnen bietet Ihnen Rechtsanwalt Häusler eine umfassende Rechtsberatung.